Die vierseitige Fahreranweisung in deutscher Sprache entspricht dem einheitlichen und verbindlichen Muster der schriftlichen Weisungen gemäß ADR. Sie vermittelt der Fahrzeugbesatzung von Gefahrguttransporten eine Übersicht über Maßnahmen bei einem Unfall oder Notfall und zusätzliche Hinweise über die Gefahreneigenschaften
- je nach Gefahrgutklasse und
- von gefährlichen Gütern, die durch Kennzeichen ("Umweltgefährdende Stoffe", "Erwärmte Stoffe") angegeben sind und
- eine Anweisung über die Ausrüstung, die für alle Transporte vorgeschrieben ist.
Der Unternehmer kommt seiner Ausstattungspflicht nach und der Fahrer erhält gebündelte, verständliche Informationen.
Hinweis:
Die schriftlichen Weisungen dürfen nur unverändert und ohne weitere Ergänzungen der im ADR festgelegten Form verwendet werden. Ansonsten kann es zu Beanstandungen und ggf. zu Bußgeldern bei Kontrollen kommen. Da unsere Ausgabe daher keine Angabe zum Stand enthält, an dieser Stelle ein Hinweis zur Aktualität:
Die aktuelle Version ADR 2017 erkennen Sie z. B. an folgender Stelle:
Seite 3, linke Spalte unten:
Neben Gefahrzettel 9 ist der neue Gefahrzettel 9A abgebildet.