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Dr. Norbert Müller

Batterien in Verkehr bringen und ­Altbatterien entsorgen

Wer muss was wann machen? - Ein Leitfaden

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Für alle, die am Inverkehrbringen von Batterien und der Entsorgung von Altbatterien beteiligt sind, ist es angesichts der Vielzahl an Vorschriften oft schwierig, ihre konkreten Pflichten zu erkennen. Die klare Identifizierung dieser Pflichten ist jedoch entscheidend, um ordnungswidrigkeiten-, straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken zu vermeiden.

Dieser Leitfaden bietet einen verständlichen Überblick über die relevanten Anforderungen aus dem Batterie-, Abfall-, Gefahrgut- und Immissionsschutzrecht.

Er erklärt, welche Batteriearten betroffen sind, wie diese als Abfall oder Gefahrgut einzustufen sind und welche mengenmäßige Bedeutung ihnen zukommt. Er zeigt verständlich auf, wer als „Verpflichteter“ gilt und welche Verantwortung insbesondere Händler tragen. Zudem werden Besonderheiten bei der Verbringung gebrauchter Batterien erläutert.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Überblick über mögliche Sanktionen bei Verstößen. Für die grenzüberschreitende Verbringung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte mit Batterien stellt der Leitfaden praktische Formularvordrucke bereit, um eine rechtskonforme Beförderung sicherzustellen.

Als ergänzende Anlagen sind die EU-BattV mit Erwägungsgründen und Rechtsakten sowie das BattDG mit Begründung als Download verfügbar – jeweils in aktuell gehaltener Fassung.

 

Softcover
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Produktdetails

Produktdetails
Einband Softcover
Maße 16,8 x 24 cm
Seitenzahl 82 Seiten
Auflage 1. Auflage 2025
Bestell-Nr. 33395

Autor

Dr. Norbert Müller

Dr. Norbert Müller hat seit 1986 mit Gefahrgut/Gefahrgutlogistik zu tun. Zuletzt war er der Global Dangerous Goods Coordinator eines internationalen Logistikunternehmens. 1997 wurde er zum Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung öffentlich bestellt und vereidigt.

Dr. Norbert Müller

Dr. Norbert Müller hat seit 1986 mit Gefahrgut/Gefahrgutlogistik zu tun. Zuletzt war er der Global Dangerous Goods Coordinator eines internationalen Logistikunternehmens. 1997 wurde er zum Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung öffentlich bestellt und vereidigt.