Juristischer Ratgeber und optimaler Wegweiser durch das weite gesetzliche Spektrum des Verkehrsrechts – für Fahrlehrer, Berufskraftfahrer und Verkehrserzieher
Das Fachbuch deckt das weite Spektrum des Verkehrsrechts ab. Dabei liefert es in einer verständlichen Sprache alle wichtigen Informationen insbesondere für den Bereich Rechtskunde bei der Aus- und Weiterbildung von Fahrlehrern. Es bietet einen systematischen Überblick über alle relevanten Grundbegriffe und Vorschriften und enthält neben ausführlichen Erläuterungen zu den einschlägigen Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften auch Informationen zu Haftung, Versicherung und Steuern sowie zur Beförderung von Gütern und Personen.
- Grundlagen des Rechtsstaats, Rechtssystematik, verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete
- Verhalten im Straßenverkehr
- Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht
- Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren
- Verkehrsstraftaten und Strafverfahren
- Führerscheinentzug, Fahrverbot, Fahrtenbuchauflage
- Auswirkungen beim Führerschein auf Probe
- Mehrfach-Verkehrssünder
- Verkehrsverstöße im Ausland
- Zivilrechtliche Folgen (Personen- und Sachschaden, Haftung und Versicherung)
- Güter- und Personenbeförderung samt Sozialvorschriften
- Elektrokleinstfahrzeuge
Mit Hilfe von jeweiligen Fragen- und Antwortteilen können die eigenen Kenntnisse jederzeit überprüft und aufgefrischt werden. Viele praktische Zusatzinformationen, z. B. Musterbescheide, Promillewerte mit Berechnung, Statistiken, Auszug aus dem neuen Bußgeldkatalog, sind darüber hinaus im Anhang des Buches zu finden.
Damit spricht das Fachbuch nicht nur Fahrschulen, Fahrlehrer und Fahrlehrerausbildungsstätten an, sondern auch Prüfer und Verkehrserzieher sowie Berufskraftfahrer und interessierte Autofahrer.
NEU in der 40. Auflage:
- Modernisierung des Personenbeförderungsrechts (Linienbedarfsverkehr, gebündelter Bedarfsverkehr)
- Anhebung der Bußgelder für Geschwindigkeits- und Parkverstöße
- Erlaubnispflicht für Beförderungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr mit Kfz über 2,5 t zGM